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Hausordnung

A Verhalten vor Beginn, nach Schluss des Unterrichts und in den Freistunden

  1. Schülerinnen, die zu Fuß zur Schule kommen, benutzen den Haupteingang in der Eisenbahnstraße oder den Zugang in der Bismarckallee.
  2. Schülerinnen, die mit Fahrrad zur Schule kommen, benutzen die Einfahrt in der Bismarckallee und benutzen den Fahrradkeller unter dem Schulhof.
  3. Alle Schülerinnen verlassen nach Schluss des regulären Unterrichts die Klassenräume und Flure. Sie können sich in den vorgesehenen Aufenthaltsräumen aufhalten. In Ausnahmefällen kann der Fachlehrer/in den Aufenthalt im Klassenzimmer erlauben. Die Klassenzimmer sind abzuschließen und die Schlüssel beim Hausmeister abzugeben. Der Schlüssel darf unter keinen Umständen mit nach Hause genommen werden.

B Verhalten in den Pausen

  1. Nach Konferenzbeschluss ist der Aufenthalt im Klassenzimmer bei geöffneter Tür möglich. Schülerinnen der Klassen 5-10 dürfen in den Pausen das Schulgelände nur mit Zustimmung der Eltern verlassen. Schülerinnen der Jgst. 11 und 12 dürfen während der großen Pausen oder in Freistunden das Schulgelände verlassen. Alle Schülerinnen stehen allerdings dann außerhalb des Schulgeländes nicht mehr unter Versicherungsschutz.
  2. Die Pause ist eine Gelegenheit zur Bewegung und zum Spielen. Spiele jedoch, bei denen Personen oder Sachen zu Schaden kommen können, sind zu unterlassen.

C Verhalten in den Klassen- und Fachräumen, in den Turnhallen

  1. Sobald es zum Unterricht geläutet hat, begeben sich alle Schülerinnen in ihre Klassenräume und schließen die Tür. Fachräume dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers / der Fachlehrerin betreten werden.
  2. Sollte 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, meldet es die Klassensprecherin der Direktion.
  3. Es ist nicht gestattet, sich aus den Fenstern zu lehnen oder Gegenstände hinauszuwerfen.
  4. Schülerinnen einer Klasse sind für ihren Klassenraum verantwortlich. Die Klassensprecherinnen besprechen die Einzelheiten mit ihren Klassen.
  5. Begibt sich eine Klasse in einen Fachraum oder zum Sportunterricht, ist der Klassenraum abzuschließen.
  6. Um das Reinigungspersonal zu entlasten, stellen die Schülerinnen nach der letzten Stunde im jeweiligen Klassenzimmer die Stühle hoch.
  7. Die Turnhallen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

D Benutzung der Aufzüge

  1. Den Schülerinnen steht der linke Aufzug zur Verfügung.
  2. Die Höchstzahl von 11 Personen muss aus Sicherheitsgründen unbedingt eingehalten werden.
  3. Gehbehinderte dürfen mit Genehmigung der Direktion auch den rechten Aufzug benutzen, ebenfalls Schülerinnen, die für Unterrichtsräume im Gebäudeteil Eisenbahnstraße Karten oder Lexika holen oder zurückbringen.

E Sonstiges

  1. Hygienische Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordern unbedingte Sauberkeit, insbesondere auf den Toiletten, in den Umkleide- und Duschräumen der Turnhallen. Abfälle sind unter Beachtung der Mülltrennung in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
  2. Für Geld und Wertgegenstände ist jede Schülerin selbst verantwortlich. In der Sporthalle dürfen Wertgegenstände nicht in den Umkleideräumen gelassen werden. Etwaiger Verlust mitgebrachter Sachen ist sofort der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer und der Direktion zu melden.
  3. Rauchen ist im Haus und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  4. Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher sind pfleglich zu behandeln. Für jede schuldhafte Beschädigung, dazu gehören auch Unterstreichungen und Markierungen in ausgeliehenen Büchern, oder Verlust, muss entsprechender Ersatz geleistet werden.
  5. Getränke in Bechern sowie warme Speisen dürfen nicht mit in das Treppenhaus, die Aufzüge und die Klassenzimmer genommen werden.
  6. Jeder Schulunfall ist unverzüglich der Direktion zu melden.
  7. Nachhilfeunterricht im Schulgebäude darf nur mit Genehmigung des Schulleiters erteilt werden.
  8. Elektronische Geräte werden bei Betreten des Schulhauses ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut.

F Beschlussfassung

Änderungen und Ergänzungen dieser Hausordnung durch die Schulleitung bedürfen vor Inkrafttreten der Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz.

Diese Hausordnung ist Bestandteil der Grundordnung des St. Ursula-Gymnasiums Freiburg. Sie tritt mit Schuljahresbeginn 2008/2009 in Kraft, nachdem die Gesamtlehrerkonferenz am 30. Juni 2008 und die Schulkonferenz am 15.07.2008 ihre Zustimmung gegeben haben. (Anm.: einstimmige Annahme durch die Schulkonferenz)

Hinweis: Der Punkt A wurde aufgrund des Neubaus der Aula am 9.September 2021 geändert.