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Auslandsaufenthalt

Für Auslandsaufenthalte unserer Schülerinnen – gemeint sind mehrmonatige bis einjährige Aufenthalte im Ausland mit Schulbesuch – ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Ein Auslandsaufenthalt während der 11. Klasse

Dieser ist nur möglich, wenn man nach der Rückkehr an das Gymnasium die Klasse 11 von vorne beginnt und damit einen Jahrgang unter dem alten Jahrgang einsteigt. Diese Schwierigkeit hängt damit zusammen, dass alle Noten aus Klasse 11 schon zum Abitur zählen – fehlen diese, kann keine Abiturprüfung absolviert werden. Im G9 war dies noch der „klassische“ Jahrgang für einen Auslandsaufenthalt.)

Ein Auslandsaufenthalt während der 10. Klasse

  • Findet dieser während des ersten Schulhalbjahres statt, wird am Ende des Schuljahres ein Jahresabschlusszeugnis (auf der Basis der Noten des 2. Schulhalbjahres) erstellt. Mit der Versetzung in die 11.Klasse erwirbt man dann auch den mittleren Bildungsabschluss.
  • Liegt der Auslandsaufenthalt im 2. Schulhalbjahr oder dauert er das gesamte Schuljahr, kann in der Regel kein Jahreszeugnis erstellt werden. Auch ohne Versetzungszeugnis ist in diesen Fällen grundsätzlich ein Besuch der 11. Klasse möglich – allerdings hat man keinen mittleren Bildungsabschluss erworben. Dieser wird erst nach der 11. Klasse erworben, wenn nicht mehr als 20% der angerechneten Kurse aus Klasse 11 mit weniger als 5 Punkten bewertet sind.
Wir begrüßen grundsätzlich Auslandsaufenthalte unserer Schülerinnen und beraten gern. Für die Zeit des Schulbesuchs im Ausland werden sie beurlaubt, eine frühzeitige Absprache ist dabei sinnvoll und notwendig. In allen Fragen eines Auslandsaufenthaltes werden unsere Schülerinnen von Frau Friedrich beraten.